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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Salonbehandlungen
Luxo Beauty — Graz und Leibnitz
Fassung vom 16. Oktober 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin ist Olena Holenok, handelnd unter Luxo Beauty, Kindermann-Zentrum 3, Tür 204b, 8430 Leibnitz, Österreich. Der Standort Graz befindet sich in der Mühlgasse 56, 8020 Graz, bei Body Couture.
Kontakt: info@luxobeauty.at. Weitere Kontakt- und Gewerbeangaben einschließlich telefonischer Erreichbarkeit finden Sie im Impressum.
Diese AGB gelten für die mit uns vereinbarten kosmetischen Salonleistungen. Sie werden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht. Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss vereinbarte Fassung. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang.
2. Leistungen und Preise
Art, Umfang, Standort, Dauer beziehungsweise Abrechnungseinheit und Preis der Behandlung werden vor der verbindlichen Buchung vereinbart. Maßgeblich ist die Beschreibung der konkret gebuchten Leistung. Unsere kosmetischen Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung; Pediküre wird als kosmetische Pediküre angeboten.
Alle Preise sind Endpreise in Euro. Für die Salonleistungen nimmt Olena Holenok die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird nicht zusätzlich verrechnet oder gesondert ausgewiesen.
Zusätzliche Leistungen oder Verlängerungen werden nur mit Ihrer Zustimmung zum jeweiligen Preis erbracht. Spätere Preisänderungen ändern bereits vereinbarte Preise nicht. Bei zeitabhängigen Leistungen wird die vereinbarte Zeit nach der vorab mitgeteilten Einheit abgerechnet. Ein bestimmter Behandlungsumfang innerhalb dieser Zeit wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Verbindliche Buchung und reservierte Kapazität
3.1 Allgemeines
Termine können online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Salon vereinbart werden. Eine reine Verfügbarkeitsanfrage ist noch kein Behandlungsvertrag. Bei einer verbindlichen Buchung werden Behandlung, Preis, Standort, Datum und Uhrzeit vereinbart.
3.2 Vor- und Nachbereitung; besonders kapazitätsintensive Termine
Wir reservieren die erforderliche Behandlungszeit sowie die personelle und räumliche Kapazität. Zum geplanten Zeitblock gehören auch die für die konkrete Behandlung erforderliche Vorbereitung, Reinigung, Desinfektion und Nachbereitung. Organisatorische Puffer und Mitarbeitendenpausen werden bei der Tagesplanung zusätzlich berücksichtigt.
Als besonders kapazitätsintensiv gelten Termine, deren geplante Behandlungszeit einschließlich der konkret zugeordneten Vor- und Nachbereitung mindestens 120 Minuten beträgt. So können beispielsweise 90 Minuten Behandlung mit jeweils 15 Minuten Vor- und Nachbereitung einen Zeitblock von 120 Minuten erfordern. Maßgeblich sind die tatsächlich geplanten Zeiten der konkreten Buchung.
Soweit eine Mitarbeiterin oder ein Arbeitsplatz während dieses Blocks ausschließlich für die Buchung vorgesehen ist, informieren wir Sie vor der verbindlichen Bestellung über die exklusive Reservierung dieser Kapazität. In diesem Zeitraum werden für dieselbe Kapazität keine anderen Termine angenommen.
Lange und hochpreisige Behandlungen binden einen erheblichen Teil der täglichen Behandlungskapazität. Kurzfristige Absagen, wiederholte kurzfristige Umbuchungen und Nichterscheinen können deshalb erhebliche Auslastungs- und Umsatzausfälle verursachen, während Personal- und Betriebskosten weiterlaufen. Wiederholte Ausfälle können die Planung und wirtschaftliche Stabilität des Salons erheblich beeinträchtigen.
Die Abrechnung eines Ausfalls richtet sich nach Ziffer 6.
3.3 Persönliche Buchung im Salon
Bei einer persönlichen Buchung kann der Vertrag mündlich geschlossen werden. Vor der Vereinbarung weisen wir auf die im Salon zugänglichen AGB hin und ermöglichen deren Kenntnisnahme. Auf kurzfristige Absagen, Mahnkosten und die Vertragsstrafe nach Ziffer 9a weisen wir gesondert hin.
Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen und der Einigung über Behandlung, Preis, Standort und Termin kommt der Vertrag im Salon zustande. Eine Unterschrift ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine nachfolgende elektronische Erfassung, E-Mail oder SMS dokumentiert diese Vereinbarung.
Für ein gewöhnliches, unmittelbar im Salon abgeschlossenes Präsenzgeschäft besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Besondere gesetzliche Fälle einer Vertragsanbahnung außerhalb von Geschäftsräumen bleiben unberührt. Maßgeblich ist der tatsächliche Abschlussvorgang.
3.4 Online-Buchung und Buchung per E-Mail
Bei einer online oder per E-Mail angefragten Buchung kommt der Vertrag mit Zugang unserer Annahme per E-Mail oder SMS zustande, nachdem Sie die vorab bereitgestellten Bedingungen und Buchungsinformationen mit Ihrer Bestellung angenommen haben. Eine ausdrücklich nur als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht ist noch keine Annahme.
3.5 Telefonische Buchung mit Freigabe durch den Salon
Bei einem von Ihnen eingeleiteten Telefonat nehmen wir Ihre Buchungsanfrage auf Grundlage der besprochenen Behandlung, des Preises, des Standorts, des Termins und der vorab zugänglich gemachten Bedingungen entgegen. Die Anfrage steht unter dem Vorbehalt unserer Prüfung und Freigabe. Die Frist für unsere Bestätigung wird im Telefonat vereinbart.
Nach unserer Freigabe erhalten Sie die verbindliche Buchungsbestätigung per SMS oder E-Mail. Der Vertrag kommt mit deren rechtzeitigem Zugang zustande. Eine weitere Antwort oder ein zusätzlicher Bestätigungsklick Ihrerseits ist dafür nicht erforderlich. Eine Nachricht, die lediglich den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt, ersetzt unsere Freigabe nicht.
Für einen während eines von uns eingeleiteten Anrufs ausgehandelten Fernabsatzvertrag gelten die besonderen Formvoraussetzungen des § 9 Abs. 2 FAGG.
3.6 Vertragsunterlagen, Erinnerungen und Kundendaten
Die Vertragsinformationen und AGB werden vor der verbindlichen Bestellung bereitgestellt. Nach Vertragsabschluss senden wir die Buchungsbestätigung und die vereinbarte Fassung der AGB per E-Mail im Nachrichtentext oder als PDF. Bei hinterlegter Mobilnummer folgt ergänzend eine SMS. Ohne E-Mail-Adresse stellen wir die Unterlagen auf Papier oder einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Rechnungsanschrift und die erforderlichen Kontaktdaten richtig an und teilen Sie erkennbare Fehler oder Änderungen mit. Bei einer Buchung für eine andere Person sind die vertragsschließende und die zu behandelnde Person zu unterscheiden.
Buchungsbestätigungen und die im gebuchten Leistungsumfang enthaltenen organisatorischen Erinnerungen werden nicht gesondert verrechnet. Eine unterbliebene Erinnerung hebt einen verbindlichen Termin nicht auf.
4. Zahlung und Vorauszahlung
Sofern vor Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde, ist die Behandlung unmittelbar nach ihrer Durchführung zu bezahlen. Es gelten die bei der Buchung oder im Salon angebotenen Zahlungsarten.
Eine vereinbarte Vorauszahlung wird auf die betreffende Behandlung angerechnet. Soweit für einen ausgefallenen Termin ein berechtigter Zahlungsanspruch besteht, wird sie auch dabei berücksichtigt. Überzahlungen werden zurückerstattet. Eine Vorauszahlung führt nicht von sich aus zum Verlust eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
Ein berechtigtes Ausfallentgelt nach Ziffer 6 ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer nachvollziehbaren Abrechnung fällig. Die Abrechnung nennt die Reservierung, den vereinbarten Preis, den Grund des Anspruchs und die berücksichtigten Anrechnungen. Die Erstellung dieser ersten Abrechnung wird nicht als Mahnung verrechnet.
5. Absage und Terminverschiebung
Eine vertragliche Absage ist kostenfrei, wenn sie uns spätestens 24 Stunden vor dem bestätigten Behandlungsbeginn zugeht. Absagen können insbesondere per E-Mail an info@luxobeauty.at, telefonisch oder über einen für die Buchung bereitgestellten Kommunikationskanal erfolgen. Eine Bestätigung durch uns ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer zugegangenen Absage.
Eine Terminverschiebung setzt unsere Zustimmung und einen verfügbaren Ersatztermin voraus. Derselbe ursprünglich gebuchte Termin kann zweimal ohne Bearbeitungsentgelt verschoben werden, wenn uns die jeweilige Anfrage mindestens 24 Stunden vor dem aktuell bestätigten Termin erreicht. Ab der dritten von Ihnen gewünschten und von uns angenommenen Verschiebung desselben ursprünglich gebuchten Termins wird für jede weitere Verschiebung ein Bearbeitungsentgelt von 20 € vereinbart, wenn uns die jeweilige Anfrage mindestens 24 Stunden vor dem aktuell bestätigten Termin erreicht. Über dieses Entgelt informieren wir Sie vor der verbindlichen Vereinbarung der Verschiebung. Eine bloße Anfrage löst das Entgelt nicht aus. Weitere Verschiebungen müssen wir nicht annehmen. Die Möglichkeit einer rechtzeitigen kostenfreien Absage bleibt bestehen. Für eine Verschiebung innerhalb von 24 Stunden wird dieses Bearbeitungsentgelt nicht zusätzlich zum Ausfallentgelt nach Ziffer 6 verrechnet. Gesetzliche Rücktrittsrechte nach Ziffer 16 bleiben unberührt.
Eine bloße Anfrage nach einem anderen Termin hebt den bisherigen Termin nicht auf. Enthält Ihre Nachricht zugleich eine eindeutige Absage oder einen gesetzlichen Rücktritt, wird sie nach ihrem Inhalt behandelt.
Bei weniger als 24 Stunden vorher abgesagten oder auf Ihren Wunsch verlegten Terminen sowie bei Nichterscheinen richtet sich ein Ausfallentgelt nach Ziffer 6. Wird ein Termin erst innerhalb dieser 24 Stunden verbindlich gebucht, besteht kein zusätzliches vertragliches Zeitfenster für eine kostenfreie Absage. Gesetzliche Rücktrittsrechte nach Ziffer 16 bleiben davon unberührt.
6. Ausfallentgelt bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen
Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem bestätigten Termin sowie bei Nichterscheinen behalten wir gemäß § 1168 Abs. 1 ABGB den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, wenn wir zur vereinbarten Behandlung bereit waren und die Durchführung durch Umstände auf Ihrer Seite verhindert wurde.
Vom vereinbarten Preis werden sämtliche durch den Ausfall ersparten Aufwendungen sowie der durch anderweitige Verwendung der dadurch freigewordenen Kapazität erzielte oder absichtlich versäumte Erwerb abgezogen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Die so berechnete Forderung übersteigt für den Behandlungsausfall nicht den vereinbarten Preis.
Die bloße Vorverlegung einer bereits bestehenden Buchung oder eine rein organisatorische Kalenderänderung führt für sich allein noch nicht zu einem zusätzlichen Ersatzverdienst. Maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang gerade der Behandlungsausfall einen zusätzlichen Erwerb ermöglicht. Dabei wird auch die weitere Belegung eines durch die Vorverlegung freigewordenen Termins berücksichtigt. Wird lediglich dieselbe Auslastungslücke auf einen anderen Termin verschoben, entsteht dadurch allein kein zusätzlicher Ersatzverdienst.
Auch bei exklusiven Zeitblöcken und bei zusätzlich eingeplanten Vor- und Nachbereitungszeiten bleibt der vereinbarte Behandlungspreis beziehungsweise die vorab vereinbarte Zeitvergütung die Berechnungsgrundlage. Übliche Vor- und Nachbereitung ist im vereinbarten Preis enthalten. Die bloße Sperre eines längeren Kalenderzeitraums begründet keinen zusätzlichen Stundensatz oder Zuschlag. Mitarbeitendenpausen sind keine gesondert verrechenbare Kundenleistung. Welche Vorbereitungen bereits erfolgt sind und welche Aufwendungen nach dem Ausfall tatsächlich entfallen, wird bei der Abrechnung berücksichtigt. Der volle Kalenderblock wird nicht automatisch als vollständig verlorener Umsatz angesetzt.
Weiterlaufende Miet- und Personalkosten gelten nicht allein wegen des Behandlungsausfalls als erspart. Ein pauschaler Materialabzug wird nicht unabhängig von den tatsächlichen Umständen angesetzt. In der Abrechnung erläutern wir die Berechnung und die Anrechnungen entsprechend § 27a KSchG. Auch wenn keine Anrechnung erfolgt, legen wir die Gründe dafür dar.
Dieser Entgeltanspruch setzt kein Verschulden voraus. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere unsere Leistungsbereitschaft und die Zuordnung des Leistungshindernisses. Soweit der Ausfall von uns zu vertreten ist oder das Hindernis nach dem Gesetz nicht Ihrem Bereich zuzurechnen ist, entsteht hieraus kein Ausfallentgelt.
Die Zahlung eines berechtigten Ausfallentgelts begründet keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Ersatztermin. Eine spätere neue Buchung ist ein eigener Vertrag. Bei wirksamer Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts nach dem FAGG fällt dieses Ausfallentgelt nicht an; eine Zahlung für bis dahin tatsächlich erbrachte Leistungen richtet sich nach Ziffer 16.
7. Verspätung
Bitte erscheinen Sie pünktlich, nach Möglichkeit fünf Minuten vor dem Termin. Die vereinbarte Endzeit verschiebt sich durch eine Verspätung nicht automatisch.
Kann die gebuchte Behandlung wegen Ihrer Verspätung in der verbleibenden Zeit nicht mehr fachgerecht, sicher und unter Einhaltung der erforderlichen Hygiene durchgeführt werden oder würde sie nachfolgende bestätigte Termine beeinträchtigen, dürfen wir ihre Durchführung ablehnen. Eine Verkürzung, Umstellung oder Verlängerung setzt unsere ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen voraus.
Fällt die gebuchte Behandlung aus diesem Grund vollständig aus, bleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 6 der Anspruch auf den gesamten vereinbarten Behandlungspreis abzüglich der dort geregelten gesetzlichen Anrechnungen bestehen.
Wird ausnahmsweise eine geänderte oder teilweise Behandlung vereinbart, werden deren Umfang und Abrechnung vor Beginn festgelegt. Für den ursprünglich gebuchten Umfang übersteigt die Summe aus erbrachter Leistung und berechtigtem Ausfallentgelt dessen vereinbarten Preis nicht.
8. Gesundheit, Mitwirkung und Verhalten
Bitte teilen Sie uns vor der Behandlung die hierfür relevanten Allergien, Hautveränderungen, Infektionen, Verletzungen, Erkrankungen, Medikamente und sonstigen gesundheitlichen Umstände mit. Änderungen seit dem letzten Besuch sind erneut mitzuteilen. Ein erforderlicher Behandlungsfragebogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
Wenn eine sichere Behandlung wegen einer ansteckenden Erkrankung oder eines anderen gesundheitlichen Hindernisses fraglich ist, kontaktieren Sie uns vor dem Besuch. Gefährdende ansteckend erkrankte Begleitpersonen dürfen nicht in den Salon mitgebracht werden.
Wir können eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn sie nicht fachgerecht und sicher durchgeführt werden kann oder eine konkrete Gefährdung, Belästigung oder ein schwerwiegendes Störverhalten vorliegt. Daraus entsteht nicht automatisch eine pauschale Zahlungspflicht. Ein Entgelt für den Behandlungsausfall richtet sich nach den Voraussetzungen und Anrechnungen der Ziffer 6.
Eine Zustimmung zur Behandlung ersetzt weder unsere fachlichen Pflichten noch unsere gesetzliche Haftung.
9. Eigenständige Schadenersatzansprüche
Für nachweisbare Schäden aus einer eigenständigen rechtswidrigen und schuldhaften Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, insbesondere § 1295 ABGB. Dazu kann etwa eine schuldhafte Beschädigung von Saloneinrichtung gehören.
Ein Nachteil, der bereits durch ein Ausfallentgelt, eine Zahlung oder einen sonstigen Ersatz ausgeglichen wird, wird nicht nochmals verlangt. Die bloße Absage oder Nichtinanspruchnahme einer Behandlung begründet neben dem Entgelt nach Ziffer 6 keinen zusätzlichen pauschalen Anspruch auf denselben Verdienstausfall. Die wirksame Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist als solche keine schadenersatzpflichtige Vertragsverletzung.
Bei einem Terminausfall können neben der gebundenen Behandlungskapazität auch bereits veranlasste Vorbereitungen und organisatorische Folgetätigkeiten anfallen, etwa die Erfassung des Nichterscheinens, die Bearbeitung der Buchung und die Anpassung der Kalenderbelegung. Diese Vorgänge werden nachvollziehbar dokumentiert. Die gewöhnliche Buchungs- und Kalenderverwaltung wird nicht allein wegen des Ausfalls als zusätzlicher pauschaler Schaden verrechnet. Ein gesonderter Ersatz tatsächlich entstandener Mehrkosten setzt eine eigenständige rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung, deren Ursächlichkeit und einen nachweisbaren, noch nicht abgegoltenen Schaden voraus. Für Mahn- und Einbringungskosten bei Zahlungsverzug gilt Ziffer 10, für von der Vertragsstrafe erfasste Folgen Ziffer 9a.
Wer Reservierungen nachweislich in der Absicht vornimmt, die Buchungskapazität ohne tatsächlichen Behandlungswunsch gezielt zu blockieren und uns zu schädigen, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen für den dadurch verursachten Schaden haften. Dass Termine mehrfach nicht wahrgenommen werden, beweist diese Absicht für sich genommen nicht. Eine bei einem gesetzlichen Rücktritt nicht erforderliche Begründung wird nicht nachträglich zur Voraussetzung seiner Wirksamkeit gemacht.
9a. Vertragsstrafe für genau bezeichnete vorsätzliche Täuschungen
Für folgende vorsätzliche Vertragsverletzungen wird eine Vertragsstrafe von 30 € je Buchung vereinbart:
a) Bei Abschluss des Behandlungsvertrags werden wissentlich ein falscher Name oder eine falsche Rechnungsanschrift angegeben, um die eigene Identifizierung oder die Zustellung einer berechtigten Zahlungsforderung aus diesem Vertrag zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren.
b) Es wird wissentlich ein gefälschter Zahlungsbeleg vorgelegt, um die Erfüllung einer tatsächlich noch offenen Zahlungspflicht aus diesem Vertrag vorzutäuschen.
Mehrere solche Falschangaben oder Täuschungen im Zusammenhang mit derselben Buchung lösen die Vertragsstrafe insgesamt nur einmal aus. Schreibfehler, versehentliche oder technisch verursachte Falschangaben und eine ohne Täuschungsabsicht nicht aktualisierte Anschrift lösen sie nicht aus. Auch eine fehlgeschlagene Zustellung, ein ungeklärter Zahlungseingang oder ein bloßes Nichterscheinen reichen dafür allein nicht aus.
Die Voraussetzungen einschließlich der vorsätzlichen Täuschung sind von uns nachzuweisen. Das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs. 2 ABGB bleibt bestehen. Eine Terminabsage, die wirksame Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder das Bestreiten einer Forderung lösen diese Vertragsstrafe nicht aus.
Mit dieser Vertragsstrafe werden die Schadenersatzansprüche aus den von ihr erfassten Täuschungen abgegolten. Für dieselbe Täuschung werden insbesondere keine zusätzlichen Kosten der Adressermittlung oder einer dadurch erforderlichen erneuten Zustellung verlangt. Eine über diese Vertragsstrafe hinausgehende Ersatzpflicht für denselben erfassten Schaden wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Ein berechtigter Anspruch auf Bezahlung einer durchgeführten Behandlung bleibt bestehen. Andere Ansprüche nach Ziffer 6 oder 9 setzen ihren eigenen Rechtsgrund voraus und dürfen denselben wirtschaftlichen Nachteil nicht nochmals ersetzen. Eine automatische Addition von Behandlungspreis, Ausfallentgelt, Schadenersatz und Vertragsstrafe erfolgt nicht.
10. Zahlungsverzug, Mahnung und Inkasso
Bei Verzug mit einer fälligen Geldforderung werden gesetzliche Verzugszinsen von 4 % pro Jahr auf den offenen Hauptbetrag verrechnet. Für Verbraucher ist bei einer Banküberweisung die rechtzeitige Erteilung des Überweisungsauftrags am Fälligkeitstag nach den gesetzlichen Voraussetzungen ausreichend.
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug werden für jede notwendige und zweckentsprechende, individuell manuell bearbeitete und postalisch versandte Mahnung Bearbeitungskosten von 15 € berechnet, jedoch nur soweit tatsächlich entsprechende gesetzlich ersatzfähige Kosten entstanden sind und diese in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Bei geringeren ersatzfähigen Kosten wird nur der geringere Betrag verlangt; ohne solche Kosten fällt kein Bearbeitungsentgelt an. Notwendiges, tatsächlich bezahltes Porto wird gesondert ausgewiesen. Auch der Gesamtbetrag aus Bearbeitungskosten und Porto muss die Voraussetzungen des § 1333 Abs. 2 ABGB erfüllen.
Die Bearbeitung umfasst den gesamten betreffenden Verwaltungsvorgang einschließlich der erforderlichen Vorbereitung und eines notwendigen Postwegs. Derselbe Aufwand wird nicht nochmals als Schreib-, Druck-, Kuvertierungs- oder Zustellbearbeitungsgebühr verrechnet. Eine automatische E-Mail oder SMS wird nicht als manuelle postalische Mahnung abgerechnet. Auch jede weitere Mahnung muss eigenständig notwendig und zweckentsprechend sein.
Wir können berechtigte fällige Forderungen zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt übergeben. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug sind die dadurch tatsächlich entstandenen Kosten gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB zu ersetzen, soweit die Maßnahmen notwendig, zweckentsprechend und ihre Kosten im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen sind.
Die bloße Beauftragung eines Dritten oder dessen Gebührentarif begründet keine Verpflichtung, sämtliche verlangten Kosten zu tragen. Bereits abgegoltene Tätigkeiten werden nicht nochmals verrechnet. Gerichtliche Kosten und Kosten einer zulässigen Exekution richten sich nach den gesetzlichen Kostenerstattungsregeln und den jeweiligen gerichtlichen Entscheidungen.
10a. Abtretung und Verkauf von Geldforderungen
Die Parteien vereinbaren, dass wir Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis nach §§ 1392 ff. ABGB ganz oder teilweise auf einen anderen Gläubiger übertragen dürfen. Dies umfasst die Abtretung zum Zweck der Einziehung sowie den entgeltlichen Verkauf der Forderung. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsvertretung ohne Gläubigerwechsel nach Ziffer 10 bleibt ebenfalls möglich.
Bei einer Abtretung informieren wir Sie über die betroffene Forderung, den neuen Gläubiger und die künftige Zahlungsstelle. Solange Ihnen der neue Gläubiger nicht bekannt ist, richten sich Zahlungen an uns nach dem gesetzlichen Schutz des § 1395 ABGB. Nach Bekanntgabe ist die Zahlung an den berechtigten neuen Gläubiger beziehungsweise die mitgeteilte empfangsberechtigte Zahlungsstelle zu leisten.
Die Abtretung oder der Verkauf verändern weder den Rechtsgrund noch die Höhe oder Fälligkeit der Forderung. Ihre bestehenden Einwendungen und gesetzlichen Rechte bleiben erhalten. Allein für die Abtretung oder den Verkauf wird Ihnen kein zusätzliches Entgelt verrechnet. Unsere übrigen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag bleiben bestehen.
11. Bedingungen für neue Buchungen
Bei wiederholtem Nichterscheinen, wiederholten kurzfristigen Absagen oder berechtigten fälligen Zahlungsrückständen können wir vor dem Abschluss einer neuen Buchung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des vollständigen Behandlungspreises verlangen oder eine neue Buchungsanfrage ablehnen. Eine solche Bedingung wird vor Vertragsabschluss konkret mitgeteilt.
Bereits geschlossene Behandlungsverträge werden dadurch nicht nachträglich geändert oder ohne Rechtsgrund aufgehoben. Die Zahlung im Voraus wird nach Ziffer 4 angerechnet. Gesetzliche Rücktritts- und Rückzahlungsrechte bleiben bestehen.
12. Vorbereitung, Nachpflege und Ergebnisse
Bitte beachten Sie die für Ihre Behandlung mitgeteilten Vorbereitungs- und Nachpflegehinweise. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns vor der Behandlung an.
Ergebnisse und Verlauf können unter anderem vom Haut- und Haarzustand, Wachstumsphasen und individuellen Umständen abhängen. Bei Elektroepilation sind regelmäßig mehrere Behandlungen erforderlich. Eine bestimmte Anzahl von Sitzungen oder ein bestimmter Abschlusszeitpunkt wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die vereinbarte fachgerechte Leistung und gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben geschuldet.
13. Behandlungspakete und Guthaben
Bei einem angebotenen und erworbenen Paket richten sich Leistungsumfang, Preis, gegebenenfalls Bonusleistungen und Nutzung nach der vor dem Kauf vereinbarten Paketbeschreibung.
Für einzelne Pakettermine gelten die vereinbarten Terminregeln. Ein berechtigter Ausfallbetrag darf nicht gleichzeitig vom Guthaben abgezogen und nochmals in Geld verlangt werden. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Rückzahlungsrechte bleiben bestehen.
14. Beanstandungen, 7-Tage-Korrekturservice und Haftung
Bitte prüfen Sie Form, Farbe und Ausführung am Ende der Behandlung und teilen Sie erkennbare Abweichungen möglichst unmittelbar im Salon mit, damit wir sie direkt prüfen und gegebenenfalls korrigieren können. Später festgestellte Beanstandungen richten Sie bitte zeitnah an info@luxobeauty.at.
Für Nagelmodellagen bieten wir zusätzlich einen kostenlosen Korrekturservice für Ablösungen oder Absplitterungen an, die uns innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Behandlung gemeldet werden. Der Service umfasst eine einmalige Korrektur der betroffenen Stellen nach Terminvereinbarung im Salon, in dem die Behandlung durchgeführt wurde. Er umfasst keine neue Modellage oder nachträgliche Änderung des Designs.
Ausgenommen von diesem zusätzlichen Service sind natürliche Abnutzung, Nagelwachstum sowie Schäden, die durch nachträgliche mechanische Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.
Reparaturen solcher Gebrauchsschäden und nachträgliche Änderungen einer ursprünglich vereinbarungsgemäß ausgeführten Form, Farbe oder Gestaltung sind zusätzliche kostenpflichtige Leistungen. Sie erfolgen nach vorheriger Preisvereinbarung. Nach Ablauf der sieben Tage endet der zusätzliche Korrekturservice; gesetzlich geschuldete Mängelbehebungen bleiben kostenfrei.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch den Korrekturservice und die Bitte um rasche Mitteilung unverändert. Bei einem berechtigten Mangel gelten die gesetzlichen Regeln, grundsätzlich zunächst über Verbesserung oder Austausch, soweit anwendbar und möglich, sowie über weitere Ansprüche unter deren jeweiligen Voraussetzungen.
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Ansprüche wegen Personenschäden sowie wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens werden nicht ausgeschlossen. Behandlungsrelevante Angaben und die Einhaltung konkreter Pflegehinweise werden bei der Beurteilung von Ursache und Mitverantwortung berücksichtigt.
15. Hindernisse auf unserer Seite
Können wir einen Termin wegen eines betrieblichen Hindernisses, einer Erkrankung, einer technischen Störung oder eines Buchungsfehlers nicht durchführen, informieren wir Sie so früh wie möglich und können einen Ersatztermin anbieten. Eine Verschiebung erfolgt nur im Einvernehmen mit Ihnen.
Wenn die vereinbarte Behandlung ausfällt und kein Ersatztermin vereinbart wird, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Behandlung. Ein Ausfallentgelt zulasten des Kunden fällt dafür nicht an. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere berechtigte Schadenersatzansprüche, bleiben bestehen. Ein freiwillig angebotener Gutschein ersetzt solche Ansprüche nicht ohne Ihre entsprechende Vereinbarung.
16. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatz und Auswärtsgeschäften
Rücktrittsbelehrung
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen haben Sie, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht, das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Bei nicht ordnungsgemäßer Information gelten die gesetzlichen Regeln über die Verlängerung der Rücktrittsfrist.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, informieren Sie uns durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail an info@luxobeauty.at oder per Post an Olena Holenok – Luxo Beauty, Kindermann-Zentrum 3, Tür 204b, 8430 Leibnitz, Österreich, erfolgen. Das untenstehende Formular ist nicht verpflichtend. Eine bestimmte juristische Bezeichnung oder ein Hinweis auf einen Paragraphen ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Bei über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossenen Verträgen mit gesetzlichem Rücktrittsrecht steht Ihnen während der Rücktrittsfrist zusätzlich eine leicht zugängliche Online-Widerrufsfunktion gemäß § 13a FAGG mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung zu. Nach der elektronischen Bestätigung des Widerrufs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Andere zulässige Rücktrittswege bleiben möglich.
Folgen des Rücktritts
Bei einem wirksamen gesetzlichen Rücktritt erstatten wir erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, und ohne Rückzahlungsentgelt.
Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass mit der Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, und Sie die erforderlichen Informationen erhalten haben, kann nach § 16 FAGG ein angemessener anteiliger Betrag für bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachte Leistungen geschuldet sein. Maßgeblich ist deren Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang; bei einem überhöhten Gesamtpreis ist der Marktwert maßgeblich.
Wegen eines wirksamen gesetzlichen Rücktritts werden kein Ausfallentgelt, keine Vertragsstrafe und kein pauschaler Schadenersatz für die Absage verlangt. Die Berechnung einer tatsächlichen Teilleistung erfolgt ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 16 FAGG.
Gesetzliche Ausnahmen und vollständige Leistung
Nach § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG entfällt das Rücktrittsrecht bei einer vollständig erbrachten entgeltlichen Dienstleistung, wenn mit der Leistung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie zuvor bestätigt haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Eine allgemeine Zustimmung zu AGB oder die bloße Reservierung führt nicht allein zu diesem Rechtsverlust.
Nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart wurde. Diese Ausnahme setzt voraus, dass die konkret vereinbarte Leistung tatsächlich unter die gesetzlich genannte Kategorie fällt. Ein fester Termin allein genügt nicht. Wird eine Buchung unter Berufung auf diese Ausnahme angeboten, informieren wir vor Vertragsabschluss konkret über die betreffende Leistung und das fehlende Rücktrittsrecht.
Bei einem tatsächlich im Salon abgeschlossenen Vertrag besteht kein Rücktrittsrecht allein aufgrund der Fernabsatzregeln. Ob eine spätere Vereinbarung einen neuen Vertrag enthält, richtet sich nach ihrem Inhalt. Eine bloße gewünschte Terminverschiebung bei Fortbestand derselben Behandlung ist nicht automatisch ein Rücktritt. Absagen werden nach ihrem Inhalt und dem rechtlichen Kontext beurteilt.
Muster-Rücktrittsformular
An Olena Holenok – Luxo Beauty, Kindermann-Zentrum 3, Tür 204b, 8430 Leibnitz, Österreich; info@luxobeauty.at:
Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Dienstleistung / Buchungsnummer: ____________________
Vertrag abgeschlossen am: ____________________
Name: ____________________
Anschrift: ____________________
Datum: ____________________
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Zur Prüfung, Übertragung und Geltendmachung von Forderungen können die hierfür erforderlichen Identitäts-, Kontakt-, Vertrags- und Zahlungsdaten an beauftragte Rechtsanwälte, befugte Inkassounternehmen, Forderungserwerber oder zuständige Gerichte übermittelt werden, soweit eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Es werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten und Unterlagen übermittelt. Eine vollständige Gesundheitsakte gehört nicht automatisch zu diesen Unterlagen.
Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung in beliebige Datenweitergaben, Werbung oder die Veröffentlichung von Fotos. Für Gesundheitsdaten ist eine hierfür geeignete Rechtsgrundlage erforderlich; notwendige ausdrückliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Verbraucher werden dadurch nicht des Schutzes zwingender Bestimmungen beraubt, die ohne diese Rechtswahl anwendbar wären. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits geschlossene Verträge. Die Rechtsfolgen einer unwirksamen Bestimmung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann.
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